Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Retreats von Caroline Brunner an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Caroline Brunner, Am Blütenring 46, 80939 München – coach@caroupsidedown.com
nachfolgend „Caroline Brunner“. Caroline Brunner ist alleine verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Unterkunft der Retreats, wenn nicht anders im Produkttext angegeben.
3. Mindestalter
Das Mindestalter für die Buchung und Teilnahme an den angebotenen Retreats beträgt 18 Jahre.
4. Angebot I Annahme I Vertragsabschluss
Die Darstellung der Produkte / Angebote auf der Website www.caroupsidedown.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar (Irrtümer sind vorbehalten).
Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin bucht die Veranstaltung über eine E-Mail an coach@caroupsidedown.com, oder durch Ausfüllen des zugehörigen Online-Formulars. Mit Bestätigung der Buchung kommt der Vertrag zustande.
5. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.
Der Teilnehmer kann die Retreat spezifischen AGBs von Caroline Brunner auf der Webseite Allgemeine Geschäftsbedingungen Retreats – caro.upsidedown (caroupsidedown.com) einsehen. Mit der Buchung des Retreats erkennt der Teilnehmer die AGB’s von Caroline Brunner an.
6. Zahlung der Teilnahmegebühr
Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer. Die Anzahlung muss spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss via Überweisung auf das in der Bestellbestätigung angegeben Konto geleistet werden. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Retreat-Beginn zu leisten.
7. Rechte und Pflichten des Teilnehmenden
Der Teilnehmende ist verpflichtet, im Buchungsvorgang die persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmende verpflichtet sich, Änderungen der Daten, etwa der E-Mail-Adresse, des Namens, der Adresse und der Telefonnummer, zeitnah mitzuteilen.
Der Teilnehmende hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung des Transports, insbesondere An- und Abreise.
Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmende in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.
Der Teilnehmer ist gehalten, Caroline Brunner vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.
Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristig unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf Caroline Brunner einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch des Yogalehrers berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.
8. Rechte und Pflichten von Caroline Brunner
Der Umfang der von Caroline Brunner zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung und Unterbringung des Retreats – siehe genaue Leistungsbeschreibung der einzeln angebotenen Produkte. Darüber hinausgehende Leistungen schuldet Caroline Brunner nicht. Insbesondere erbringt oder vermittelt Caroline Brunner keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise. Caroline Brunner ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden. Caroline Brunner ist berechtigt, dem Teilnehmer einige Wochen vor Retreat Beginn eine Informationsemail mit den zusammengefassten Informationen zu dem Retreat zuzusenden. Caroline Brunner ist berechtigt, andere Lehrpersonen für die Durchführung des Retreats einzusetzen, wenn der angekündigte Lehrer aus Gründen, die Caroline Brunner nicht zu vertreten hat, ausfällt. Dies gilt insbesondere bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung der angekündigten Lehrperson.
Caroline Brunner ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transport- und Verpflegungskosten zu ersetzen.
9. Kein Widerrufsrecht bei Retreats
Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.
10. Stornierung durch Teilnehmende
Der Teilnehmer kann vor Retreat Beginn jederzeit gegenüber Caroline Brunner den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann Caroline Brunner eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die pauschalierte Entschädigung beträgt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung des Teilnehmers jeweils:
- bis 3 Monate vor Retreatbeginn →10% des Teilnahmebetrags
- Bis 30 Tage vor Retreatbeginn → 25% des Teilnahmebetrags
- Weniger als 30 Tage → 90% des Teilnahmebetrags
Dem Teilnehmer bleibt das Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Caroline Brunner geforderte Pauschale.
Caroline Brunner behält sich vor, anstelle der oben genannten Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall wird Caroline Brunner die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
11. Ersatzteilnehmer
Die Benennung von Ersatzteilnehmern durch den Teilnehmer ist zu jeder Zeit nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.
12. Rücktrittsrechte, Kündigung wegen besonderer Umstände
Caroline Brunner kann wegen Nichterreichen der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Buchungsausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben ist, bis zu dem den Teilnehmern die Rücktrittserklärung spätestens zugegangen sein muss. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, kann Caroline Brunner auch zu diesem früheren Zeitpunkt von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Wird die Durchführung des Retreats durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch Caroline Brunner den Vertrag kündigen. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Caroline Brunner ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für bereits geleistete Transportkosten zu ersetzen.
Caroline Brunner kann aus wichtigem Grund vor Beginn des Retreats und während der Durchführung des Retreats jederzeit den Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Retreat Ablauf vom Teilnehmer nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen werden kann. Die Kündigung durch Caroline Brunner kann auch durch Erfüllungsgehilfen von Caroline Brunner ausgesprochen werden, insoweit sie von Caroline Brunner bevollmächtigt sind.
13. Haftung
Die Haftung von Caroline Brunner für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Caroline Brunner haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen Dritter, oder Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden.
14. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen
Caroline Brunner behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner von Caroline Brunner zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.
Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.
15. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Caroline Brunner (Am Blütenring 46, 80939 München). Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt.